Hausmeisterservice als flexibler Helfer
Was macht ein Hausmeisterservice für Arbeiten?
Der Hausmeister darf Gartenpflege, allgemeine Reinigungsarbeiten und kleinere Reparaturarbeiten durchführen, sofern diese nicht aufgrund ihrer speziellen Anforderungen eines Meisterbetriebes bedürfen. Auch die grundsätzliche Instandhaltung einer Wohnanlage darf in den Händen eines Hausmeisters liegen. Zudem können überwachende Tätigkeiten, zum Beispiel der Tiefgarage oder die Kontrolle der Heizungsanlagen, vom Hausmeister durchgeführt werden.
Grundsätzlich definiert das Gewerberecht, dass der Hausmeister alle instand setzenden und pflegerischen Aufgaben übernehmen darf, bei denen es sich nicht (nicht überwiegend) um fachspezifische, handwerkliche Tätigkeiten handelt.
Muss ein Hausmeister bei der Handwerkskammer angemeldet sein?
Solange der Hausmeister sich nicht mit einen Handwerk selbstständig macht, wofür eine besondere Qualifikation benötigt wird (Meisterprüfung etc.), ist er auch nicht verpflichtet sich bei der Handwerkskammer anzumelden.
Macht sich ein Handwerker als Hausmeister selbständig und erledigt in diesem Handwerk auch spezielle Auftragsarbeiten, so ist die Tätigkeitsaufnahme für das spezielle Handwerk auch im Rahmen der Hausmeistertätigkeit meldepflichtig.
Der Hausmeister darf keine Einbauten von Baufertigteilen, wie Türen, Fenster usw. vornehmen. Weiterhin darf er keine kein Holz- und Bautenschutz Gewerbe betreiben. Auch Bodenverlegerarbeiten sowie Rohrreinigungstätigkeiten sind ihm nicht erlaubt. Regelmäßige Teppichbodenreinigungsarbeiten und Tankschutzarbeiten - zum Beispiel an Heizöltanks - sowie das Bautrocknungs- und das Fugergewerbe gehören neben Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten zu den Tätigkeiten, die der Meldepflicht bei der Handwerkskammer unterliegen, da für die Ausübung dieser Arbeiten ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist.
Welche Dienstleistung wird vom mobilen Hausmeister angeboten?
Der Hausmeister/Hauswart kümmert sich um alle Belange, die rund um ein Haus anfallen. Hausmeister werden nicht nur von Hauseigentümern oder Hausverwaltern eingestellt. Auch professionelle Hausmeisterdienste, ebenso Unternehmen mit Schwerpunkt Gebäudereinigung, beschäftigen Hausmeister und betreuen in der Regel eine ganze Reihe von größeren und kleineren Immobilien.
Vor allen Hausverwaltungen und Unternehmen mit mehreren Immobilien, übertragen oft die Aufgaben eines Hauswarts oder einen Teil dieser Aufgaben auf ein Dienstleistungsunternehmen. Als Beispiel gibt es Hausverwaltungen, die zwar einen Hausmeister beschäftigen, die anfallenden Reinigungsarbeiten von Gehwegen, einschließlich des Winterdienstes jedoch auf einen Dienstleister übertragen, wenn ein einzelner Hauswart damit überfordert wäre. Trotzdem ist der Hausmeister dann nicht teilnahmslos! An ihm liegt es oftmals, sich von diesen Unternehmen die Angebote einzuholen, die zur Entscheidung an die Hausverwaltung weiter zu leiten und nach der Vergabe die beauftragten Unternehmen auf korrekte Erfüllung der Leistung zu kontrollieren.
Aufgaben des Hausmeisters:
• Kontrolle und Überwachung von Lüftungs- und Heizungsanlagen
• Reinhaltung von Wegen und Grünflächen
• Pflege von Grünflächen
• Durchführung von Sommer- und Winterdienstarbeiten
• Durchführung von Kleinreparaturen und Wartungsarbeiten
• Kontrolle von handwerklichen Arbeiten und Handwerken bei Auftragsarbeiten
• Ablesen von Zählerständen bei Mieterwechsel, inklusive Übergabeprotokolle